In ganz Europa entspannt sich die Corona-Lage deutlich. Das hat auch Auswirkungen auf die Flusskreuzfahrt. Die Veranstalter ändern ihre Corona-Regeln dementsprechend immer häufiger. Nachweis- sowie Maskenpflichten werden zunehmend gestrichen.
Ursprünglich veröffentlicht am 3. Dezember 2021. Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2023.
Die Lage auf dem Fluss wird wieder: Die Veranstalter nehmen Abstand von den unterschiedlichen 1G-, 2G- oder 3G-Regelungen und erlassen ihre Nachweispflichten fast vollständig. Lediglich PLANTOURS Kreuzfahrten behält seine Zugangsbeschränkungen bis zum 28. Februar bei, doch danach werden sie auch hier erlassen. Eine Maskenpflicht gilt bei keinem europäischen Veranstalter mehr.
Wir haben die aktuellen Regeln der verschiedenen Veranstalter übersichtlich zusammengefasst. Wichtig zu wissen: Je nach Fahrtgebiet können die Regeln abweichen, insbesondere wenn auf einer Reise mehrere Länder angefahren werden. Hierzu informieren die Veranstalter meist bei Buchung der Reise genauer.
Veranstalter | Impfung oder Genesung | Test | Maskenpflicht |
1AVista Reisen | Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich |
Nein |
Amadeus Flusskreuzfahrten Lüftner Cruises |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich |
Nein |
AmaWaterways | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Nein |
A-ROSA Kreuzfahrten |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich |
Nein |
DCS Touristik |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich | Nein |
GTA Touristik / GTA Waterways |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich | Nein |
nicko cruises |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich |
Nein |
Phoenix Reisen |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich |
Nein |
PLANTOURS Kreuzfahrten |
✔ (Bis 28.02.2023) |
Nicht erforderlich | Nein |
regina river cruises | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Nein |
SE-Tours |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich | Nein |
UNIWORLD |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich | Nein |
VIVA Cruises |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich | Nein |
Wichtig: Je nach Reisegebiet können die Vorgaben zwecks Impfungen oder Tests abweichen. Dies gilt insbesondere für Reiseländer außerhalb Europas. Stand: 31. Januar 2023; Die Informationen können sich stetig ändern und sind daher ohne Gewähr.
Bei allen von uns aufgeführten Flusskreuzfahrt-Veranstaltern, gilt an Bord keine Maskenpflicht mehr. Diese Regelung kann wegen der unterschiedlichen Vorgaben der durchfahrenen Reiseländer dennoch abweichen.
Nach und nach normalisiert sich auch die Situation bezüglich der Nachweispflichten. So gibt es nun auch Veranstalter, die fortan keine COVID-Nachweise wie etwa eine Impfung, Genesung oder negativen Test mehr fordern. Wichtig dabei zu beachten: Es können je nach Reiseland andere Vorgaben gelten. So gilt z.B. für Schiffsreisen auf dem Douro in Portugal die 2G-Regel. Die Veranstalter weisen eindeutig darauf hin, dass der Gast sich selbst um die Erfüllung des jeweiligen Reisebedingungen kümmern muss.
Bei folgenden Veranstaltern werden grundsätzlich keine COVID-Nachweise mehr gefordert:
Im Rahmen der 3G-Regelung wurden die Bedingungen zur Teilnahme an der Flusskreuzfahrt zwar deutlich gelockert, jedoch gelten weiterhin gewisse Nachweispflichten. So muss jeder Gast entweder einen vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung oder einen negativen Test vorweisen, um an der Reise teilnehmen zu können.
Die 3G-Regel gilt aktuell bei keinem Veranstalter.
Im Rahmen der 2G Regelung werden für die Teilnahme an der Flusskreuzfahrt eine vollständige Impfung oder ein Nachweis über eine Genesung benötigt. Ein negativer Test reicht dann nicht mehr aus. Bei der 2G+ Regelung ist zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis außerdem ein negativer Corona-Test notwendig.
Die 2G-Regel gilt aktuell bei folgenden Veranstaltern:
Bei der 1G Regelung werden ausschließlich vollständig geimpfte Gäste zugelassen. Auch eine Genesung oder ein negativer Corona-Test reichen dann nicht mehr zur Mitreise aus. Dieses Prinzip wird bei europäischen Veranstaltern grundsätzlich aber nicht angewendet. Vor allem internationale Veranstalter wenden die 1G Regel an, da das ,,Genesenen-Prinzip’’ in Ländern wie den USA nicht verbreitet ist.
Die 1G-Regel gilt aktuell bei keinem Veranstalter.
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